Rechtsprechung
BGH, 12.08.2015 - 4 StR 312/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Eigennützigkeit der Handlung durch Gewinnerzielung bzgl. Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme (hier: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigennützigkeit der Handlung durch Gewinnerzielung bzgl. Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme (hier: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.08.2009 - 3 StR 305/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln; …
Auszug aus BGH, 12.08.2015 - 4 StR 312/15
Wer aber nicht selbst eigennützig handelt, sondern lediglich den Eigennutz eines anderen unterstützen will, ist Gehilfe (BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 305/09). - BGH, 22.05.2012 - 4 StR 117/12
Unerlaubtes Handeltreiben (mangelnde Eigennützigkeit)
Auszug aus BGH, 12.08.2015 - 4 StR 312/15
Eigennützig handelt der Täter, dem es auf seinen persönlichen Vorteil, insbesondere auf die Erzielung von Gewinn ankommt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 4 StR 117/12 mwN).
- BGH, 13.09.2016 - 4 StR 304/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Denn sie hat weder festgestellt, dass die erworbenen Mengen zunächst jeweils insgesamt zum Handel bestimmt waren, noch hat sie festgestellt, dass die Angeklagte hinsichtlich der Eigenbedarfsmengen einen ihre Eigennützigkeit begründenden mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil erlangt hat (…vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2013 - 2 StR 608/12, juris Rn. 10; vom 12. August 2015 - 4 StR 312/15, juris Rn. 4; vom 16. März 2016 - 4 StR 42/16, NStZ-RR 2016, 212, 213). - BGH, 18.07.2019 - 4 StR 211/19
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: Abgrenzung von …
Eigennützig handelt der Täter, dem es auf seinen persönlichen Vorteil, insbesondere auf die Erzielung von Gewinn ankommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 312/15, juris, Rn. 4 mwN).